Schafalp Gianduns - Griatschouls
Lage und Vegetation
Die Schafalp Gianduns - Griatschouls liegt oberhalb S-chanf in der einmaligen Landschaft des Oberengadins - der Heimat der Engadinerschafe.
Auf einer Höhe von 1700 bis 2250 müM gelegen, bietet sich unseren Tieren auf einer Fläche von rund 65 ha eine artenreiche und abwechslungsreiche Vegetation, mit hohem BFF-Anteil (Biodiversitäts-Förderflächen QII) von 65%.
Kräuterreiche Alpweiden, Sträucher und Arven-Lärchenwald, welcher Schutz vor Sonne und Regen gewährt, bieten optimale Bedingungen für eine naturnahe und tiergerechte Sömmerung.
Ständige Behirtung
Ständige Behirtung, in Kombination mit Umtriebsweiden
Eine unsachgemässe und damit nicht nachhaltige Bewirtschaftung kann grosse Schäden an der Vegetation der Alpweiden verursachen.
Der Schafhirte wählt die Weidegebiete so aus, dass das Angebot und die Nachfrage nach Futter möglichst übereinstimmen und damit die Gefahr einer Über- oder Unternutzung vermieden werden kann.
Mit der Verbesserung der Qualität und des Angebots des Futters kann auch die Qualität der gealpten Tiere verbessert werden. Mit der korrekten Weideführung haben die Schafe regelmässig genügend und qualitativ gutes Futter zur Verfügung.
Durch die ständige Behirtung kann der Schafhirte zudem den Gesundheitszustand der Herde ständig überwachen und bei Bedarf sofort handeln.
Nicht zuletzt, kann der Schutz vor Grossraubwild durch die Anwesenheit eines Hirten und die Weideführung der Schafe einfacher und effizienter umgesetzt werden.
Sömmerungstiere
Moderhinkefrei und Widderlos
Zu Beginn (seit 2009) haben wir die Alp für unsere eigene Engadinerschaf-Herde bewirtschaftet. Nachdem sie im Jahre 2014 auf 36 NST vergrössert wurde, können nun auch auswärtige Tiere gesömmert werden. Die gesamte Herde umfasst somit rund 300 Auen und Lämmer.
Unsere Alpzeit dauert jeweils je nach Vegetationsstand und Witterung von Mitte Mai bis Mitte Oktober.
Gem. Weisung des Kantons müssen sämtliche Schafe, welche im Kanton Graubünden gesömmert werden, zwingend Moderhinke saniert sein. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung des BGK muss vorgewiesen werden. (Ausnahme Schafe aus den Kantonen GR und GL, welche grundsätzlich als Moderhinke frei gelten)
Wir sömmern vorwiegend Engadinerschafe. 2015 kam erstmals das Walliser Landschaf dazu und 2016 das seltene Waldschaf.
Allein schon deshalb ist unsere Alp Widderlos und sämtliche gesömmerten Bocklämmer müssen kastriert sein.